Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Wer ein Hörgerät benötigt, steht schnell vor der Frage, welchen Anteil die Krankenkasse übernimmt und welche Kosten selbst zu tragen sind. Gerade mit Blick auf das Jahr 2026 ist es wichtig zu verstehen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie hoch Zuschüsse ausfallen können und welche Schritte für Antrag und Genehmigung erforderlich sind. Der Überblick hilft Versicherten, Angebote von Akustikern besser einzuordnen und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Hörhilfen angewiesen, gleichzeitig werfen die Regelungen zur Kostenübernahme viele Fragen auf, besonders mit Blick auf das Jahr 2026. Gesetzliche Krankenkassen arbeiten mit festen Beträgen und klaren Vorgaben, die nicht immer leicht zu durchschauen sind. In diesem Beitrag wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Leistungen die Kassen übernehmen, mit welchen Eigenanteilen zu rechnen ist und wie das Genehmigungsverfahren abläuft. Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar; für eine persönliche Einschätzung sollte immer eine qualifizierte medizinische Fachkraft hinzugezogen werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026

Die Erstattung von Hörhilfen durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich im Kern nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hörsysteme gelten als Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen sollen. Entscheidend ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, die von einer HNO-Fachärztin oder einem HNO-Facharzt festgestellt und per Verordnung bestätigt wird.

Die Kassen orientieren sich an sogenannten Festbeträgen, die für bestimmte Versorgungsstufen und Gerätetypen festgelegt sind. Innerhalb dieser Festbeträge ist grundsätzlich eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung möglich. Für das Jahr 2026 ist davon auszugehen, dass dieses Prinzip weiter gilt, auch wenn einzelne Beträge angepasst werden können. Versicherte sollten daher immer den jeweils aktuellen Stand ihrer Krankenkasse prüfen.

Was leisten die Krankenkassen im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei ärztlicher Verordnung in der Regel die Kosten für eine Basisversorgung mit Hörsystemen, die den Hörverlust im Alltag ausreichend ausgleichen kann. Dazu zählen meist ein Gerät pro Ohr, wenn eine beidseitige Schwerhörigkeit vorliegt, sowie notwendiges Zubehör wie Standard-Ohrpassstücke und eine grundlegende Anpassung durch die Hörakustikfachkraft.

Neben der Erstversorgung werden häufig auch Serviceleistungen abgedeckt, etwa Nachjustierungen, Kontrollen und ein bestimmtes Kontingent an Reparaturen innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums. Der genaue Umfang kann je nach Kasse und Vertrag mit dem Hörakustiker unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass auch sogenannte Kassenmodelle technisch auf dem aktuellen Stand sein müssen, um Sprachverstehen in typischen Alltagssituationen zu ermöglichen.

Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an

Trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse müssen gesetzlich Versicherte in der Regel mit einer Zuzahlung rechnen. Für Erwachsene beträgt diese bei Hilfsmitteln nach aktueller Rechtslage meist 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Gerät, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt. Kinder und Jugendliche sind hiervon oft ausgenommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Darüber hinaus können Eigenanteile anfallen, wenn Versicherte sich für Modelle entscheiden, deren Gesamtpreis oberhalb des von der Krankenkasse getragenen Festbetrags liegt. Dazu zählen etwa besonders kleine Im-Ohr-Geräte oder Systeme mit umfangreicher Bluetooth-Funktionalität und Komfortautomatik. Der dann fällige Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtpreis und Kassenzuschuss zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Personen mit geringem Einkommen sollten prüfen, ob eine Befreiung von Zuzahlungen möglich ist.

Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern

Zur preislichen Orientierung lässt sich sagen, dass eine reine Kassenversorgung bei vielen Hörakustikern so gestaltet wird, dass für die Versicherten außer der gesetzlichen Zuzahlung keine weiteren Kosten entstehen. Mittelklasse-Modelle mit erweiterten Komfortfunktionen liegen häufig im Bereich von einigen hundert bis etwa 1500 Euro Eigenanteil pro Ohr. Hochwertige Systeme mit besonders diskreter Bauform oder komplexer Störlärmunterdrückung können Eigenanteile von 1500 bis deutlich über 2000 Euro pro Ohr verursachen.

Die Spannbreite der Angebote in Ihrer Region ist groß, weil verschiedene Hersteller und Hörakustik-Fachbetriebe mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenarbeiten. Ein Vergleich von Leistungen, Servicepaketen und Preisen mehrerer Anbieter ist sinnvoll, um abzuschätzen, ob der Mehrpreis für ein Komfort- oder Premiumgerät zum persönlichen Höralltag passt. Alle genannten Beträge sind Näherungswerte und können je nach Krankenkasse, Vertrag und individueller Versorgung variieren.

Im Folgenden findet sich eine beispielhafte Übersicht mit realen Anbietern und typischen Kostenspannen in Deutschland. Die Angaben dienen ausschließlich der groben Einordnung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Hörakustiker und Krankenkasse.


Produkt oder Versorgung Anbieter Kostenschätzung für Versicherte mit gesetzlicher Kasse
Hinter-dem-Ohr-Kassenmodell Kind Hörgeräte Meist nur gesetzliche Zuzahlung von etwa 10 Euro pro Gerät
Hinter-dem-Ohr-Kassenmodell GEERS Hörakustik Häufig vollständige Übernahme durch die Kasse, plus Zuzahlung von etwa 10 Euro pro Gerät
Signia Mittelklasse-Hörsystem mit Komfortfunktionen Fielmann Hörzentrum Typisch etwa 600 bis 1200 Euro Eigenanteil pro Ohr, zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung
Phonak Premium-Hörsystem mit Akku audibene Oft etwa 1200 bis 2000 Euro Eigenanteil pro Ohr, je nach Modell und Tarif

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den aktuell verfügbaren Informationen und können sich im Laufe der Zeit ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eigenständige Recherche empfohlen.

Wie läuft die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ab

Am Beginn der Versorgung steht ein Termin bei einer HNO-Fachpraxis. Dort werden Hörtests durchgeführt und festgestellt, ob eine medizinisch relevante Hörminderung vorliegt, die eine Versorgung mit Hörsystemen erforderlich macht. Bei entsprechender Diagnose stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung aus. Mit dieser Verordnung wenden sich Versicherte an einen Hörakustiker in ihrer Nähe, der mit der eigenen Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat.

Der Akustiker berät zu passenden Geräten, führt Probetragen durch und erstellt auf Basis der ausgewählten Versorgung einen Kostenvoranschlag. Dieser wird zusammen mit der Verordnung an die Krankenkasse übermittelt. In vielen Fällen ist das Verfahren standardisiert, sodass die Genehmigung ohne zusätzlichen Antrag der Versicherten erfolgt. Bei besonderen Versorgungen oder höheren Kosten kann die Krankenkasse weitere Unterlagen anfordern oder den Medizinischen Dienst einbeziehen.

Die Bearbeitungszeiten variieren, liegen aber häufig im Bereich von wenigen Wochen. Es ist ratsam, alle Unterlagen vollständig und zeitnah einzureichen und Rückfragen der Kasse zügig zu beantworten, um Verzögerungen zu vermeiden. Erst nach Genehmigung sollten Versicherte eine verbindliche Entscheidung für ein bestimmtes Gerät treffen, damit Klarheit über die genaue Höhe des Kassenzuschusses und eines möglichen Eigenanteils besteht.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zur Kostenübernahme

Die Kostenübernahme von Hörsystemen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland basiert auch 2026 auf klaren rechtlichen Vorgaben und dem Prinzip der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung. Während die Kassen eine solide Basisversorgung über Festbeträge sicherstellen, müssen Versicherte mit einer gesetzlichen Zuzahlung und gegebenenfalls zusätzlichen Eigenanteilen rechnen, wenn sie Komfort- oder Premiumlösungen wünschen.

Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen Grundlagen, den typischen Preisbereichen und den Abläufen der Antragstellung vertraut macht, kann Angebote von Hörakustikern besser vergleichen und die Versorgung wählen, die sowohl zum Hörbedarf als auch zum eigenen Budget passt. Regelmäßige Rücksprache mit Fachärzten, Hörakustikern und der Krankenkasse hilft, medizinische Anforderungen, technische Möglichkeiten und finanzielle Rahmenbedingungen sinnvoll miteinander zu verbinden.